Verantwortlich:
Katrin Jansen & Dominik Altdorf
Kaiserstr. 82
52134 Herzogenrath
Tel.: +49 2407 502039901
E-mail: info@mausekindscreashop.de
Amtsgericht Aachen
USt. wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung)
Betriebsnummer 3126280 ( Handwerkskammer Aachen )
Eintragung als Graveur und Keramiker in der Handwerksrolle sind erfolgt, ebenso wie Ausstellung der Handwerker- und Reisekarte.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de
Die GPSR legt Pflichten für verschiedene Wirtschaftsakteure gem. Art. 3 Nr. 13 GPSR fest, darunter:
Welche Produkte sind von der neuen Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Die GPSR gilt für alle sogenannten „Verbraucherprodukte“, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Neue Pflichten für Händler nach Art. 12 GPSR
Händler müssen sicherstellen, dass Hersteller und Einführer ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören insbesondere folgende Pflichten:
Der Händler hat sicherzustellen, dass sowohl der Hersteller als auch gegebenenfalls der Einführer ihre jeweiligen gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung der Konformitätserklärungen und anderer relevanter Dokumente.
Der Händler ist verantwortlich dafür, dass das Produkt während der Lagerung und des Transports den allgemeinen Sicherheitsanforderungen sowie den spezifischen Sicherheitsvorschriften der GPSR entspricht. Dies umfasst geeignete Maßnahmen zur sicheren Lagerung und Handhabung des Produkts, solange es sich in der Obhut des Händlers befindet.
Der Händler darf keine Produkte verkaufen, die aufgrund vorliegender Informationen nicht den Sicherheitsanforderungen der GPSR entsprechen. Ein Verkauf darf erst wieder erfolgen, wenn die Konformität des Produkts mit den Sicherheitsanforderungen nachweislich wiederhergestellt ist.
Der Händler ist verpflichtet, den Hersteller bzw. Einführer unverzüglich über sicherheitsrelevante Informationen zu informieren und sicherzustellen, dass erforderliche Korrekturmaßnahmen zur Wiederherstellung der Produktsicherheit ergriffen werden. Dazu gehört auch die Rücknahme des Produkts vom Markt und gegebenenfalls ein Rückruf. Des Weiteren muss der Händler unverzüglich die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informieren, wenn ihm ein gefährliches Produkt oder ein Produkt, das wesentliche Sicherheitsanforderungen der GPSR nicht erfüllt, bekannt wird.
Informationspflichten der Händler im Fernabsatzhandel, Art. 19 GPSR
Im Fernabsatzhandel, einschließlich Online-Shops, Marktplatz-Stores und E-Mail-Vertrieb, sind Händler gemäß Art. 19 GPSR verpflichtet, bereits im Angebot von Produkten bestimmte Informationen bereitzustellen. Diese umfassen:
Jedes Produktangebot muss den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers des angebotenen Produkts sowie die Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail-Adresse oder URL einer Website) des Herstellers enthalten, unter denen der Hersteller kontaktiert werden kann.
Falls der Hersteller eines angebotenen Produkts keine Niederlassung in der Europäischen Union (EU) hat, müssen Händler zusätzlich den Namen, die Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail-Adresse oder URL einer Website) der sogenannten verantwortlichen Person gemäß der GPSR bzw. der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten angeben.
Produktangebote müssen Informationen enthalten, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen. Dies umfasst ausdrücklich:
Händler sind verpflichtet, in ihren Produktangeboten etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen anzugeben, die gemäß der GPSR oder anderen EU-Bestimmungen erforderlich sind. Diese Hinweise und Informationen müssen in einer Sprache gehalten sein, die für Verbraucher leicht verständlich ist. Die jeweilige Sprache wird vom EU-Mitgliedstaat festgelegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Bei der Bereitstellung des Produkts in mehreren oder allen EU-Mitgliedstaaten müssen die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in sämtlichen betroffenen Amtssprachen bereitgestellt werden. Die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen sind auch auf dem Produkt oder der Produktverpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen.
Besonderheiten für DIY-Händler auf Online-Plattformen (bspw. Amazon, eBay, Etsy, etc.)
Online-Händler mit Sitz in der EU, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte in ihrem Online-Shop oder auf Plattform-Stores zum Verkauf anbieten, können die Verpflichtungen vereinfacht umsetzen.
Diese Händler sind lediglich verpflichtet, die Angaben zu ihrem eigenen Unternehmen in ihre Online-Produktangebote aufzunehmen. Dies bedeutet, dass sie keine verschiedenen Herstellerangaben recherchieren und in ihre Produktangebote einpflegen müssen. Ebenso entfällt die Pflicht zur Prüfung, ob es für ihre Produkte eine verantwortliche Person gibt, deren Angaben ebenfalls in die Produktangebote aufgenommen werden müssten.
Vielmehr können DIY-Händler, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte verkaufen, grundsätzlich stets dieselben GPSR-Pflichtangaben in jedem einzelnen Online-Produktangebot veröffentlichen.
Eine Ausnahme gilt hierbei jedoch: Falls bei einzelnen Produkten Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen angegeben werden müssen, sind diese Informationen nur in den betreffenden Produktangeboten zu veröffentlichen.
Ab wann gilt die GPSR?
Die Regelungen der GPSR gelten ab dem 13. Dezember 2024.
Das heißt, dass spätestens ab diesem Datum alle einschlägigen verkauften Produkte mit den entsprechenden Informationen versehen sein müssen.
Betroffene Unternehmen, insbesondere Händler, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. So sichern Sie nicht nur die Einhaltung der GPSR, sondern stärken auch das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit Ihrer Produkte.
Zur Gewährleistung der neuen Gesetzgebung, stellen wir auf jedem Produkt einen QR Code zur Verfügung sowie bei allen neu eingestellten Bildern auf dieser Homepage und unserem Onlineshop unseres Drittanbieters SumUp.
Der Code enthält immer einen Querverweis zu uns. Alle notwendigen Daten werden stets von uns erfasst und kann auf Verlangen jederzeit eingesehen oder übermittelt werden. Natürlich stehen wir auch zu allen weiteren Fragen wie gewohnt zur Verfügung.
Bilder von Unsplash:
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